Recht & Gesetz
Das Referat „Recht & Gesetz“ umfasst folgende Aufgaben:
- Beratung der Landesleitung und der Ortsstellen in allen die Bergrettung betreffenden Rechtsangelegenheiten
- Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen
- Rechtliche Prüfung oder Verfassen von Verträgen mit Bindungswirkung der Bergrettung gegenüber den Vertragspartnern
- Vorbereitende Arbeiten in Rechtsangelegenheiten, die die Einschaltung eines vom Landesleiter bevollmächtigten berufsmäßigen Parteienvertreters (Notares oder Rechtsanwaltes) bedingen
- Beratung und Mitarbeit bei der Formulierung bzw Änderung der Statuten und Richtlinien der Landesorganisation Salzburg des ÖBRD