NEUE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN IN ITALIEN UND SÜDTIROL FÜR WINTERSPORTLER*INNEN
10.03.22
Tipps & Infos
Für Wintersportler in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen
Für Wintersportler*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen:
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- Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Privat- und Sporthaftpflicht) mitgeführt werden.
- Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben.
- Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen.
- Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.