Ausbildung
Neue Aufnahmekriterien für angehende Bergretter
Wie bei der Jahreshauptversammlung im April 2024 von der Vollversammlung beschlossen, gibt es für angehende Bergretterinnen und Bergretter ein neues Aufnahmeverfahren.
Bei Interesse und Aufnahme in den Bergrettungsdienst werden neue Aspiranten als Erstes zu einem Aufnahmegespräch in der Ortsstelle eingeladen. Nach einem einheitlichen Protokoll muss das neue Mitglied vor dem Ortsstellenleiter, Ausbildungsleiter und einem weiteren Funktionär der Ortsstelle mit seiner Unterschrift bekunden, dass er den Kriterien des Bergrettungsdienstes Land Salzburg zustimmt. Nach Erfüllung eines Probejahres bestimmt der Vorstand der Ortsstelle, ob die Kriterien (Pflichten des Anwärters) erfüllt wurden.
Nach dem Probejahr absolviert das Mitglied einen dreitägigen Erste-Hilfe-Kurs, bevor mit den Ausbildungskursen im Gelände begonnen wird.
Das neue Mitglied muss jetzt bei einer „Eignungsüberprüfung Winter“ und einer „Eignungsüberprüfung Sommer“ seine persönliche Eignung zum Bergrettungsmitglied vor einem Überprüfungskomitee beweisen.
Die Eignungsprüfung Winter wird am ersten Kurstag des Winter-Grundkurses durchgeführt.
Überprüft werden Ausbildungsziele wie
- Aufstieg mit Tourenskiern mit 12 kg Gepäck (500-700 Höhenmeter je nach Gelände, Konditionsüberprüfung)
- Skifahrerisches Können im winterlichen Hochgebirge
- Abseilstation und Knotenkunde
- Suche mit Lawinenverschüttetensuchgerät
Nach positiver Beurteilung verbleibt der Kursteilnehmer am Kurs und beginnt am nächsten Tag mit dem siebentägigen Grundausbildungslehrgang Winter.
Die Eignungsüberprüfung Sommer findet am ersten Kurstag des Fels-Grundlehrganges statt und beinhaltet Themen wie
- Vorstiegsklettern bis zum IV-Schwierigkeitsgrat mit hohen Bergschuhen mit Profilsohle
- Seil- und Sicherungstechnik
- Bergrettungstechniken
Nach positiver Erfüllung der Überprüfungsstationen beginnt der Anwärter am nächsten Tag mit der siebentägigen Fels-Grundausbildung.
Als Krönung und Abschluss der Grundausbildung ist noch die Absolvierung des siebentägigen Eis-Grundlehrganges vorgesehen, wofür jedoch keine Eignungsüberprüfung mehr stattfindet.
Nach positivem Besuch der Ausbildungslehrgänge und Erfüllung der jährlichen Fortbildungsstunden in der Ortsstelle wird der Anwärter nach ca. vier bis fünf Jahren zum fertigen „Bergretter“ ernannt.
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Mehr lesenAufgaben und Arbeitsweise
- einheitliche Ausbildung der Bergrettungsmitglieder in Alpinistik und den Bergrettungstechniken
- alpintechnische Fortbildung der Bergrettungsärzte
- bergrettungstechnische Fortbildung der Flugretter
- Weiterbildung der Ausbildner der Ortsstellen, gemäß den Ausbildungsrichtlinien der Landesleitung
- Erstellung von Lehr- und Unterrichtsbehelfen auf den Gebieten der Alpinistik und Bergrettungstechnik
- ständige Mitarbeit in der Gerätekommission
MARKUS AMONAusbilder
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MAG. FRANZ DEISENBERGERAusbilder
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ALBERT HERZOGAusbilder, Fachreferent Stv. für Ausbildungswesen und Ausrüstung Sonstiges
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GERHARD PFLUGERAusbilder, Fachreferent für Ausbildungswesen und Ausrüstung Sonstiges
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WOLFGANG ROHRMOSERAusbilder Sonstiges
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LUKAS SEIWALDAusbilder Sonstiges
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KLAUS WAGENBICHLERAusbilder, LL St., Bundesreferent für Lawinenkunde Sonstiges
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CHRISTIAN BAUERAusbilder Sonstiges
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CLEMENS WESENAUERAusbilder Sonstiges
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HANNES HUTTERAusbilder Sonstiges
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HANSPETER BREUERAusbilder Sonstiges
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INGOLF HAMMERSCHMIEDAusbilder Sonstiges
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JOSEF INHÖGER JUN.Ausbilder Sonstiges
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MATTHÄUS FRÜHMANNAusbilder Sonstiges
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Ausbildungsziele Eiskurs
ABSEILEN
Eine Abseilstelle errichten, sich und andere Personen abseilen
Aktives Abseilen (Abseilgerät m. Selbstsicherung)
Passives Abseilen von anderen Personen
ALPINAUSRÜSTUNG
Die Alpinausrüstung ansprechen und handhaben
die Eisausrüstung
Ausrüstung für kombiniertes Gelände
ALPINE GEFAHREN
Alpine Gefahren im vergletscherten Hochgebirge erkennen, beurteilen und Maßnahmen dagegen ausführen
– auf Gletschern, Firnflanken , im kombinierten Gelände
ANSEILARTEN
Zeitpunkt, Ort und Art des Anseilens, sowie die richtige Anseilart wählen
anseilen am Gletscher, in Eistouren und im kombinierten Gelände
das Anseilen bei anderen Personen überprüfen (Partnercheck)
BEHELFSMÄSSIGE BERGEVERFAHREN
Bergungsarten nach einem Spaltensturz
– Mannschaftszug
– Seilrolle (Dreierseilschaft)
– Selbstseilrolle
– Prusikverfahren, Münchhausen
ERSTE HILFE praktisch
Spaltensturz, Unterkühlung (Kursarzt)
Hitzeschäden
FUNKSPRECHVERKEHR
Funksprechverkehr praktisch während der Ausbildung,Tour
TOURENPLANUNG TOURENFÜHRUNG
Touren im hochalpinen Gelände planen und ausarbeiten
nach erfolgter Tourenplanung eine Tour führen
Tour im vergletschertem Gelände/ Firn u. Eisflanken bis zu einer
Steilheit von 60 Grad durchführen
GLETSCHERKUNDE
Gletscherarten, Erscheinungsformen kennen und ansprechen
Gefahren beim Begehen von Gletschern erkennen
Praktisch im Rahmen einer Tour
KURSGEBIET
das Kursgebiet anhand einer Geländebeschreibung vorstellen
ORIENTIEREN im Gelände
Anwendung von Karte, Bussole, Höhenmesser und versch. Hilfsmittel
Einweisung GPS
Erstellung einer Marschskizze
SEILKNOTEN
– richtige Anwendung der Seiltechnik
– auf Gletschern, Eiswänden und Firnflanken, kombiniertes Gelände
SICHERUNGSANLAGEN
Bau von Sicherungsanlagen
Seilgeländer in Eiswänden / Firnflanken, kombiniertes Gelände
SICHERUNGSPRAXIS
Anwendung der richtigen Sicherungsart in Eiswänden/Firnflanken und kombinierten Gelände
Sturzversuche in Schneeflanken, Spaltensturz
SICHERUNGSTHEORIE
Gefahren beim Gehen in Spaltenzonen
Sicherungstechnik beim Klettern in Eiswänden, Eisfällen, Schnee-Eisgraten
UNFALLKUNDE
Unfallkunde vor allem in Bezug auf Eisklettern
– Seilschaftsstürze in Firnflanken, kombiniertes Gelände
– Spaltenstürze
VERANKERUNGEN
Verankerungen in Eis und Schnee errichten
WETTERKUNDE
praktisch im Rahmen einer Tour
Im Zuge der Tourenplanung (Wetterbericht)
Erste Hilfe
Aufgaben und Arbeitsweise
- Aus- und Weiterbildung der Bergrettungsmitglieder in Erster Hilfe gemäß den Ausbildungsrichtlinien.
- Ausbildung für Bergrettungs-Sanitätswarte gemäß dem Anforderungsprofil für Bergrettungs-Sanitätswarte.
- Erstellung von Lehrbehelfen für Erste Hilfe, Festlegung des Erste Hilfe-Materials für die Ortsstellen und sonstigen Sanitätsmaterials.
- Anpassung der Ausbildungsinhalte und Anforderungsprofile entsprechend dem jeweiligen Stand der Medizin und der jeweiligen Rechtslage.
AUSBILDUNGSZIELE Felskurs
ABSEILEN
Eine Abseilstelle errichten, sich und andere Personen abseilen
– aktives Abseilen Abseilgerät und Selbstsicherung (Kurzprusik)
passives Abseilen von Personen (HMS)
aktives Abseilen m. Sicherung von oben (Steinknoten)
ALPINAUSRÜSTUNG
Die Alpinausrüstung kennen, ansprechen und handhaben
– die Felsausrüstung
ALPINE GEFAHREN
Alpine Gefahren im Sommer erkennen, beurteilen und Maßnahmen dagegen durchführen
– im Felsgelände
ANSEILARTEN
Zeitpunkt, Ort und Art des Anseilens, sowie die richtige Anseilart wählen
anseilen im Felsgelände
das Anseilen bei anderen Personen überprüfen (Partnercheck)
BEHELFSMÄSSIGE BERGEVERFAHREN
Bergeverfahren nach oben oder unten durchführen
Seilbremsen einfach und doppelt
Seilverlängerung
Seilrolle und Selbstseilrolle
Prusikverfahren, Münchhausentechnik,
Rückzugverfahren
Einmannbergetechnik
Expreßflaschenzug, Seilrollenflaschenzug
EINSATZPLANUNG- EINSATZLEITUNG
Maßnahmen im Rahmen eines Bergeeinsatzes durchführen von der Bergung, San- Versorgung bis zum Abtransport (Übungstation)
ERSTE HILFE praktisch
Wiederholung der lebenserhaltenden Maßnahmen (Kursarzt)
Erste Hilfe Maßnahmen praktisch im Rahmen einer Bergung bis zum Abtransport des Verunfallten anhand einer Übungsstation
Praktisch im Gelände
FUNKSPRECHVERKEHR
Funkwesen im ÖBRD
– Funksprechverkehr praktisch im Rahmen der Ausbildung
TOURENPLANUNG-TOURENFÜHRUNG
Klettertouren im Schwierigkeitsgrad I -III, stellenweise IV
HUBSCHRAUBEREINSATZ
Anforderung und Einweisung eines Hubschraubers, Landeplatz
KURSGEBIET
Das Kursgebiet praktisch anhand einer Geländeeinweisung vorstellen
ORIENTIEREN im Gebirge praktisch
Anwendung der Orientierungsmittel praktisch im Gelände
Kletterführer, Routenskizzen, Topos;
PLANMÄSSIGE BERGEVERFAHREN
Bergungsarten mit dem Dyneemaseil durchführen
Bergungsarten mit dem Statikseil durchführen
Kapperbergung, Mannschaftsseilrolle, Mannschaftsflaschenzug
SEILKNOTEN, Seilkunde
richtige Anwendung der seiltechnischen Ausrüstung
Felsausrüstung
SICHERUNGSANLAGEN
Bau von Sicherungsanlagen – Seilgeländer in Felsgelände
Begehen eines Seilgeländers (behelfsmäßige Anseilart)
Begehen von Klettersteigen (Klettersteigset)
SICHERUNGSPRAXIS
Verwendung der richtigen Sicherungsart im Felsgelände
Selbstsicherung, Kameradensicherung,
SICHERUNGSTHEORIE
Begriffe der Sicherungstheorie, Sturz- und Belastungsvorgänge sowie deren Auswirkung auf die Sicherungskette im Fels kennen und beurteilen
UNFALLKUNDE
Alpine Unfälle im Felsgelände auswerten
Vorbeugung gegen Kletterunfälle
VERANKERUNGEN
Verankerungen im Felsgelände errichten
WETTERKUNDE
– praktisch während einer Tour bzw. Ausbildung im Gelände
– im Zuge der Tourenvorbereitung (Wetterbericht)
– Gewitter im Hochgebirge
AUSBILDUNGSZIELE Winterkurs
ABSEILEN
Eine Abseilstelle errichten, sich und andere Personen abseilen
– aktives Abseilen (mit kompl.Schitourenausrüstung)
passives Abseilen von anderen Personen
ALPINAUSRÜSTUNG
die Alpinausrüstung ansprechen und handhaben
die Schitourenausrüstung
ALPINE GEFAHREN
Alpine Gefahren im Winter erkennen, beurteilen und Maßnahmen dagegen ausführen
– Alpine Gefahren beim Winterbergsteigen
ALPINER SCHILAUF
Im alpinen Gelände mit Tourenschiern und der nötigen Einsatzausrüstung aufsteigen und abfahren.
bis zu einer Hangneigung von ca. 45 Grad abfahren
Abtransport eines Verletzten mit Tourenschiern und Rettungsgerät
ANSEILARTEN
Zeitpunkt, Ort und richtige Anseilart wählen
– Anseilen vor allem bei Schitouren im vergletscherten Gelände
– überprüfen der Anseilart bei anderen Personen (Partnercheck)
BEHELFSMÄSSIGE BERGEVERFAHREN
Durchführung verschiedener Bergeverfahren
gestaffeltes Abseilen /Abtransport eines Verletzten mittels UT 2000, Behelfsschlitten
Seilverlängerung, Seilbremsen
Seilrolle
EINSATZPLANUNG – EINSATZLEITUNG
Kennen der Zusammenhänge eines alpinen Rettungseinsatzes im Winter
Maßnahmen im Rahmen eines Lawineneinsatzes (Übung) durchführen
von der Verschüttetensuche, Bergung, Erste Hilfe Maßnahmen bis zum
Abtransport
ERSTE HILFE praktisch/theoretisch
Wiederholung der lebenserhaltenden Maßnahmen
Rucksackapotheke, Ärzterucksack
Praktische Erste Hilfe Versorgung nach Lawinenunfällen
Bergung von Lawinenverschütteten, Kälteschäden
FUNKSPRECHVERKEHR
Funkwesen, Alarmierungswesen im ÖBRD,
– Funksprechverkehr praktisch während der Ausbildung / Tour
TOURENFÜHRUNG / TOURENPLANUNG
nach erfolgter Tourenplanung eine Schitour führen
Lawinenlagebericht einholen / beurteilen
HUBSCHRAUBEREINSATZ
Kennen des Flugrettungswesens in Österreich
Anforderung und Einweisung eines Hubschraubers, Landeplatz im Winter
Einweisung praktisch am HS, Suchverfahren mittels HS b. Lawineneinsätzen
KURSGEBIET
das Kursgebiet anhand einer Geländebeschreibung vorstellen
LAWINENEINSATZ – Organisierter Einsatz
praktischer Lawineneinsatz
die Aufgaben als eingeteilter Truppleiter in verschiedenen Positionen durchführen
versch. Suchverfahren im ÖBRD kennen
LAWINENEINSATZ – Kameradenbergung
Maßnahmen im Rahmen der Kameradenbergung bei einem Lawinenunfall kennen und durchführen.
LEBEN im GEBIRGE , BIWAK
Maßnahmen zum Überleben im winterlichen Hochgebirge kennen
Möglichkeiten des Biwaks im Winter
ORIENTIEREN im Gelände
Anwendung von Karte, Bussole, Höhenmesser und versch. Orientierungsmittel
PLANMÄSSIGE BERGEVERFAHREN
– Bergung,Versorgung,Abtransport mittels UT-2000, Gebirgstragen
SATZUNGEN und GESCHÄFTSORDNUNG
– die Satzungen und Geschäftsordnung des ÖBRD Land Salzburg kennen
SCHNEE und LAWINENKUNDE
Grundkenntnisse der Schneekunde kennen
Die Lawinengefahr anhand von Lawinenlagebericht, Gelände, Wetter und Schneedeckenaufbau beurteilen
durch lawinenbewußtes Verhalten Unfälle vermeiden
SEILKNOTEN – Seilkunde
– richtige Anwendung der Seilknoten
SICHERUNGSPRAXIS
– Anwendung der richtigen Sicherungsart im winterlichen Hochgebirge
UNFALLKUNDE
Alpine Unfälle im Winter
– Aufarbeitung von Lawinenunfällen
VERANKERUNGEN
Verankerungen im Schnee errichten
WETTERKUNDE
Einholung Beurteilung Wetterbericht
Praktisch im Rahmen der Ausbildung / Tour im Gelände
Wie wird man Bergretter*in?
Voraussetzungen
Aufnahmekriterien
Grundsätzlich werden Männer UND Frauen aufgenommen. Voraussetzungen für die Aufnahme als Bewerber/in für eine Mitgliedschaft im Österreichischen Bergrettungsdienst sind:
- Entsprechender Bedarf einer ÖBRD-Ortsstelle
- Klettern im III. Schwierigkeitsgrad im Vorstieg
- Sicheres Tourenski-Gehen (Aufstieg und Abfahrt) im hochalpinen Gelände
- Zeitliche Verfügbarkeit für Einsätze und Ausbildung
- Körperliche Fitness und geistige Eignung
- Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
- Mindestalter: vollendetes 16. Lebensjahr
- Höchstalter: 45 Jahre
- Bei Bewerbern unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Voraussetzung.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme als Mitglied des Österreichischen Bergrettungsdienstes ist vom Bewerber bei der zuständigen Ortstelle zu beantragen. Werden die Kriterien erfüllt, erhält der Bewerber/die Bewerberin als Zeichen der Aufnahme im Wege der Ortsstelle den vom Landesleiter ausgestellten Mitgliedsausweis.
Die Mitglieder des Österreichischen Bergrettungsdienstes haben sich im Rahmen ihrer Ortsstelle einer laufenden Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Erfordernisse für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nach geltenden Ausbildungsrichtlinien zu unterziehen.
Darüber hinaus haben neu aufgenommene Mitglieder in den ersten vier Jahren ihrer Mitgliedschaft die in den Ausbildungsrichtlinien vorgesehen Grundausbildungskurse (vier Kurse) zu absolvieren.
Kommen Sie zu uns, wir brauchen Sie, wenn die Voraussetzungen passen. Hier sind einige Informationen, um Klarheit zu geben …
Grundsätzlich gibt es im Österreichischen Bergrettungsdienst nur ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen. Das reicht vom Bundesverbandspräsidenten über die sieben Landesleiter, unsere Fachreferenten auf mehreren Ebenen bis hin zu Ortsstellenleitern, Einsatzmann- und „frau“schaften, Anwärtern und Newcomern.
Sorry, keine fixen Jobs bei uns!
Berufsanstellungen gibt es im ÖBRD nur äußerst wenige. Diese betreffen ausschließlich administrative Bereiche in unseren sieben Landesleitungen, wo der Bürobetrieb nur mit hauptamtlichen Kräften möglich ist. Generell eignet sich der Bergrettungsdienst für Jobsuchende von außerhalb NICHT als hauptamtliche Berufslaufbahn. Es gibt KEINERLEI Bezahlung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Ihre Vorteile …
Als Mitglied im Bergrettungsdienst haben Sie großen Anteil an unserem Gemeinschaftsleben und den Erfolgserlebnissen, die wir ihnen bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen zwangsläufig vermitteln können. Sie haben auch Anteil an dem sehr positiven Image, das der ÖBRD nicht nur auf regionalen Ebenen sondern auch im In- und Ausland genießt. Dazu kommen Vorteile und immer mehr praktische wie theoretische Erfahrung für das eigene Tun im Alpinismus. Weiters können Bergrettungsleute verschiedene Ausrüstungsgegenstände besonders preisgünstig erwerben – für Einsätze und privaten Eigenbedarf.
Bergretter/in zu sein ist im Grunde ein Lebensstil!
Bei der Bergrettung zu sein schützt viele letztlich auch nachhaltig vor Übergewicht, schlechter körperlicher Verfassung, Sinnkrisen und möglichen anderen Tiefpunkten unseres Lebens. Natürlich muss man/frau auch selbst einiges dafür tun – eine Herausforderung!
Derzeit gibt es bundesweit mehr als 11.000 ehrenamtliche Bergretterinnen und Bergretter in 292 Ortsstellen, in Salzburg sind es mehr als 1.400 Bergretter und – innen in 44 Ortsstellen. Für die Aufnahme von Nachwuchsleuten gibt es einheitliche Kriterien:
- Entsprechender Bedarf einer ÖBRD-Ortsstelle
- Klettern im III. Schwierigkeitsgrad im Vorstieg und Fähigkeit zum sicheren Tourenskilauf im hochalpinen Gelände
- Zeitliche Verfügbarkeit für Einsätze und Ausbildung
- Körperliche und geistige Eignung
- Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
- Mindestalter: vollendetes 16. Lebensjahr, Höchstalter 45 Jahre
- Bei Bewerbern unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Voraussetzung.
Was tun?
1. Sie nehmen mit unserer Ortsstelle Kontakt auf, die in Ihrer Heimatgemeinde tätig ist bzw. falls dort keine vorhanden ist – die nächstgelegene in der Region, in der Sie leben und/oder arbeiten.
2. Vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Ortsstellenleitung oder deren Ausbildungs- bzw. Einsatzleitung. Legen Sie am besten Tourenberichte über ausgiebige alpinistische Tätigkeiten vor, berichten Sie über Ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund. Wenn es für beide Seiten passt, erhalten Sie schon am Beginn einen Mitgliedsausweis des ÖBRD. Sie sind damit bereits aktives Bergrettungsmitglied. Das ist aber nur der Anfang.
3. Probejahr: Im Rahmen eines Probejahres lernen neue KameradenInnen die Aufgaben und Tätigkeiten der Bergrettung in Praxis und Theorie kennen und nehmen aktiv an den laufenden Fortbildungen in ihrer Ortsstelle teil. Das bietet umfangreiche Gelegenheit, sich auch persönlich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob man der ehrenamtliche Tätigkeit eines Bergretters tatsächlich langfristig nachgehen will und kann.
4. Ausbildung: Nun folgen die relativ zeitaufwändigen Schritte der Ausbildung, für die Sie auch Geduld aufbringen müssen. Denn jeder der vier Kurse umfasst rund eine Woche, für die Sie sich frei nehmen müssen.
Man unterscheidet zwischen der Ausbildung in der Ortsstelle und verpflichtend zu besuchenden Kursen der jeweiligen Landesleitung. In der Ortsstelle wird jährlich ein Schulungsprogramm erstellt, in dem man gewisse Vorträge, Übungen, und Schulungen im Rahmen der Ortsstelle besucht. Dazu gibt es auch bezirksinterne Übungen, bei denen meist mehrere Ortsstellen gemeinsam ein mehr oder weniger schwieriges Szenario zu bewältigen haben (Unfallannahmen).
Und es wird von der Ortsstellenleitung entschieden, wann man/frau die Spezialkurse der Landesleitung besuchen darf. Grundsätzlich müssen Sie an drei verschiedenen Kursen teilnehmen. Dauer jeweils ca. eine Woche:
- Winterkurs (Lawinen, Schneekunde, spezielle Methodiken …)
- Sommerkurs (Felsklettern, Suchaktionen, Seiltechnik …)
- Eiskurs (Spaltenbergungen, Hochtouren auf Gletschern …)
Zusätzlich muss man eine erweiterte Ausbildung in Erster Hilfe sowie Grundlagen der Alpinmedizin absolvieren, die beim Roten Kreuz oder bei eigenen Kursen der Landesleitung gemacht werden kann.
Die Bergrettung Salzburg bedankt sich sehr für Ihr Interesse an unseren Einsatzkräften und lädt Sie ein, bei uns tätig zu werden. Für nähere Informationen steht ihnen auch unsere Geschäftsstelle in Salzburg mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Ortsstelle oder bei Fragen zur Ausbildung gerne weiter.
Spezialausbildungen
Der Bergrettungsdienst hat spezielle Ausbildungen für besondere Aufgaben. Das bedeutet in der Praxis: Tausendfach geübte und erprobte Lebensrettung in Theorie und Praxis unter härtesten Bedingungen. Mit langjähriger Erfahrung. Damit alle lebend davonkommen, wenn es hart auf hart geht.
- Canyoning
- Einsatzleiter
- Flugretter
- Hundeführer
- Sanitätsausbildung
Canyoning
Wer hätte gedacht, dass aus alpinen Landratten jemals hochspezialisierte Frösche werden müssten? Der Trendsport Canyoning ist eine neue Herausforderung für Bergretter.
19 von 44 Ortsstellen des Bergrettungsdienstes Salzburg sind mit schwierigen Einsätzen der neuen Art immer stärker konfrontiert. Die Begehung von Schluchten wird bei Urlaubern und Einheimischen immer beliebter. Früher betrieben das sogenannte „Canyoning“ nur trainierte Spezialisten, heute wagen sich immer mehr Laien vor, und manche verunglücken beim Wandern, Klettern, Abseilen und Schwimmen in feuchten oder überfluteten Schluchten. Dieser neue Bergsport stammt ursprünglich aus den USA.
Nachdem die Begeisterung für Canyoning auf Europa übersprang, entdeckten Raftingunternehmen, Bergführer und Outdoor-Firmen den neuen Spaß als Quelle zusätzlicher Einkommen. Eine verstärkte Kommerzialisierung hält weiter an, mit allen verbundenen Vor- und Nachteilen.
„Die Gefahren sind vielfältig, daher sollte die Ausübung und die notwendige Ausbildung auch für Laien nur über erfahrene und geprüfte Schluchtenführer oder Bergführer laufen“, warnt der erfahrene Pinzgauer Bergführer und Bergretter Gerhard Pfluger. Er ist Chef der Ausbildung beim Bergrettungsdienst Salzburg.
Viele Schluchten sind so unzugänglich, dass sie nur mit Hilfe von Seilen begangen werden können. Manchmal wird es in engen Canyons auch blitzschnell lebensgefährlich. Nach Gewittern oder Wetterstürzen drohen Überflutungen, in denen Sportler ertrinken können.
Bergungen von Verletzten kann die Bergrettung nicht mehr mit klassischen Methoden durchführen. Wir schulen unsere Teams bei Spezialkursen und brauchen teure Neopren-Anzüge, die den Körper im kalten Wasser schützen. Außerdem sind eigene Arten von Seilen für das Canyoning nötig sowie neuartige schwimmende Tragen, auf denen Verletzte sicher transportiert werden können.
3.1. Einsatzleiter
Es ist anzustreben, daß in jeder Ortsstelle mindestens zwei bis drei Mitglieder eine solche Ausbildung haben.
Erfordernis:
Mindestens drei Jahre voll ausgebildetes und aktives Bergrettungsmitglied. Die Ausbildung umfaßt zwei Tage mit einer praktischen Übung.
Themen:
a) Statuten, Geschäftsordnungen und sonstiges den ÖBRD betreffend,
b) Rechte und Pflichten der ÖBRD-Mitglieder, des Bergrettungsdienstes, Behördenstellung uam.
c) Finanzangelegenheiten, Verrechnung der Einsätze, Versicherungen, Förderer und Sponsoren,
d) Schriftverkehr, Unfallsmeldungen, Statistiken, Ausrüstung und Bestellung
e) Einsätze mit Suchhunden, ARGE usw.
f) Stellung des ÖBRD in den Landesgesetzen und einheitliche Einsatzorganisation im Land Salzburg,
g) Einsatzorganisation und Einsatzleitung,
h) praktische Übungen und Umsetzung des Vorgetragenen
Anforderungsprofil für Flugretter
Im Österreichischen Bergrettungsdienst wird für die Belange der Flugrettung entsprechend geeignetes Personal herangebildet und geschult. Diese Bergrettungsmitglieder stehen den verschiedenen Flugrettungsunternehmungen als Flugretter (Bergespezialist) zur Verfügung.
Flugretter sind nach den Erfordernissen des Landes (Dreier – oder Vierer – Besatzung) auszubilden.
a) Die Ausbildung und Verwendung der Flugretter im Österreichischen Bergrettungsdienst soll nach gleichen Richtlinien stattfinden, wie z.B. beim ÖAMTC (Christophorus – Flugrettungsverein), der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer oder anderen Institutionen.
b) Der Flugretter muss bestrebt sein, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und sich in seinem zugewiesenen stützpunktspezifischen Einsatzgebiet sehr gute Gebietskenntnisse anzueignen.
c) Er muss befähigt sein, in Zusammenarbeit mit Hubschraubern schwierige Bergungen und Hilfeleistungen im hochalpinen Gelände durchzuführen.
4) Er hat die alpin- und rettungstechnischen Momente eines Einsatzes zu beurteilen, den Luftfahrzeugführer (Piloten) diesbezüglich zu beraten und alle Maßnahmen für die notfallmedizinische Hilfe wahrzunehmen. Er hat weiters im Nahbereich von landenden, startenden oder schwebenden Luftfahrzeugen (Hubschraubern) die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Flugbetriebsverfahren) zu treffen und den Luftfahrzeugführer (Piloten) über dessen Ersuchen zu unterstützen.
a) Flugtechnische Entscheidungen kommen ihm nicht zu. Kenntnisse über die Funktion der im Luftfahrzeug (Hubschrauber) befindlichen Instrumente werden vom Flugrettungsunternehmen intern geschult.
b) Das richtige Verhalten im und um den Hubschrauber, sowie die verschiedenen Einsatzarten (Flugbetriebsverfahren) mit dem Luftfahrzeug sind vom Flugrettungsunternehmen entsprechend zu schulen.
Ein Bergrettungsmitglied kann zu Flugretterdiensten herangezogen werden, wenn er folgende Ausbildung im Österreichischen Bergrettungsdienst mit Erfolg absolviert hat und nachstehende Voraussetzungen erfüllt:
a) Die erfolgreiche Absolvierung der für die Vollmitgliedschaft im Bergrettungsdienst erforderlichen Ausbildungslehrgänge (Winter, Fels, Eis)
b) Ständige Mitarbeit und Engagement in der jeweiligen Ortsstelle.
c) Klettertechnisch die einwandfreie Beherrschung des IV. Schwierigkeitsgrades im Vorsteig und hat dies durch die Vorlage eines entsprechenden Tourenberichtes nachzuweisen,
d) eine gültige Notfallsanitäterberechtigung nach § 10 des Sanitätergesetzes.
e) Stattgefundene interne Überprüfung durch den Ausbildungsreferenten vor Einteilung als Flugretter; diese Überprüfung ist jährlich zu wiederholen.
f) Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz sowie die Bereitschaft, monatlich mehrere Flugretterdienste und mehrtägige spezifische Schulungen im Flugrettungsunternehmen über das Jahr zu absolvieren.
g) Mindestalter von 20 Lebensjahren für die Aufnahme als Flugretter; Höchstalter das vollendete 45. Lebensjahr,
h) Flugtauglichkeit sowie physische und psychische Belastbarkeit
i) Absolvierung von Spezialausbildung: “Einsatzleiter
Anforderungsprofil
Mitglieder des ÖBRD, Land Salzburg, können sich gemäß den Ausbildungsrichtlinien, Abschnitt „Spezialausbildung“ zu Hundeführern oder Hundeführerinnen (in weiterer Folge kurz HF genannt) ausbilden lassen. Dazu ist erforderlich:
1) Kriterien für die Aufnahme
a) Aktives Mitglied einer Ortsstelle im Bundesland Salzburg
b) der Ausbildungsstand hat dem gemäß den Richtlinien für die Mitgliedschaft im ÖBRD, Abschnitt „Aus- und Fortbildung“ bzw. „Dienstabzeichen“ zu entsprechen
c) Mindestalter vollendetes 18. und Höchstalter vollendetes 50. Lebensjahr, bei entsprechender körperlicher Leistungsfähigkeit
d) Erreichbarkeit und Verfügbarkeit für Einsätze während des ganzen Jahres.
2) Ausnahme
Besitzt ein Mitglied des ÖBRD bereits beim Eintritt einen entsprechenden Hund, kann von den vorstehenden Bestimmungen abgesehen werden, wenn sich das Mitglied verpflichtet, neben der Ausbildung zum HF die oben angeführte Ausbildung zum Bergrettungsmitglied innerhalb der vierjährigen Frist zu absolvieren.
3) Aufnahme – Antrag
Der schriftliche Antrag zur Ausbildung zum HF ist vom Antragsteller und dem zuständigen Ortsstellenleiter zu unterfertigen und an den betreffenden Bereichsleiter der Hundestaffel weiterzuleiten.
Der Bereichsleiter hat mit dem Antragsteller ein Informationsgespräch zu führen, wobei der Bedarf in der Region, die Verantwortung und die Ernsthaftigkeit des Bewerbers zu prüfen ist.
Vom Bereichsleiter ist hernach der Antrag an den Referenten für Hundewesen weiterzuleiten.
4) Ausbildung
Der HF hat die Ausbildungslehrgänge zum HF in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren und spätestens innerhalb von vier Jahren abzuschließen.
Bereichsleiter und deren Stellvertreter haben zusätzlich die Spezialausbildung für „Einsatzleiter“ gemäß den Ausbildungsrichtlinien zu erfüllen.
5) Kriterien für die ÖBRD-Hunde
Der Hund muss hinsichtlich Körperbau und Wesen den Anforderungen des ÖBRD an einen Lawinenhund entsprechen. Reinrassigkeit wird nicht gefordert.
Der Ausbildungsbeginn sollte in die Welpenzeit fallen – spätere Einstiege bedürfen einer Genehmigung durch den Referenten der Hundestaffel.
6) Ausbildung
Die Kurse gliedern sich in
– Welpen und Junghundetage
– A – Ausbildung für Anfänger
– B – Ausbildung für Fortgeschrittene
– C – Weiter- und Perfektionsausbildung
– CW – Wiederholungskurs mindestens alle zwei Jahre
Die Hundeführer haben die vorstehenden Kurse mit ihren Hunden zu absolvieren.
HF haben nach Möglichkeit mit den auszubildenden Welpen und Junghunden bei den Bereichsübungen und Kursen anwesend zu sein.
Um einen besseren Überblick über die Leistungen der einzelnen HF und der Hunde zu haben ist ein „Gesamt-Beurteilungsblatt“ zu führen. Die Beurteilung und die Führung dieses Blattes obliegt dem Bereichsleiter.
7) Hundehaltung und Eigentumsverhältnisse
Der Lawinen- und Suchhund ist Eigentum des Bergrettungsmitgliedes.
Für Fütterung, Pflege, Impfungen, (Haftpflicht)Versicherung, Training und Gehorsam ist der Hundeführer verantwortlich.
Auf Ansuchen gewähren die Gemeinden für Lawinen- und Suchhunde in der Regel Steuerfreiheit. Eventuell notwendige Bestätigungen können beim Referenten angefordert werden
8) Zurücklegung der Sonderfunktion
Die Sonderfunktion „HF“ kann jederzeit zurückgelegt werden.
Beim Verkauf oder der Weggabe des Hundes verliert dieser das Prädikat „Lawinen- und Suchhund“ und darf auch nicht mehr als solcher gekennzeichnet sein.
Ist die Sonderfunktion „HF“ nicht mehr gegeben, so ist der Ausweis, die Plakette und die zur Verfügung gestellten Geräte und Sonderausrüstung beim Referat abzugeben.
9) Ausschluss
Ausschließungsgründe sind:
a) mehrmaliges Nichterscheinen bei Einsätzen, Kursen und Bereichsübungen;
b) mangelnde Haltung und Pflege des Hundes;
c) mangelnder Gehorsam und Training des Hundes;
d) Hunde die zum Raufer oder Beißer werden;
e) wenn Hund und HF den Anforderungen des Österreichischen Bergrettungsdienstes nicht mehr entsprechen.
Ausnahmen von diesen Richtlinien können nach Absprache mit dem Referatsvorstand und der Landesleitung gestattet werden.
Landesversammlung, St. Wolfgang am 9.3.2002
Änderungen, Flachau, 29.4.2006
Sanitätsausbildungen
- 16 Stunden – Erste Hilfe
- 40 Stunden – Fortbildung
- Rettungssanitäter
- Notfallsanitäter
- Bergrettungsarzt
Bergrettungsarzt
Voraussetzungen für die Einsatzfähigkeit von Ärzten im Bergrettungsdienst:
Moderne Notfallmedizin strebt eine rasche qualifizierte Erstversorgung eines Verunglückten an. Notärzte sollen daher möglichst rasch den Unglücksort erreichen.
Ist dies im wegsamen Gelände mittels Einsatzfahrzeugen noch relativ einfach möglich, so stellt diese Forderung im alpinen unwegsamen Bereich doch hohe Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und alpintechnische Ausbildung der Einsatzkräfte und damit auch an den Notarzt bzw. die Notärztin. Auch Flugrettungsnotärzte können bei Alpineinsätzen in schwierige Geländesituationen kommen und sollten dafür entsprechend ausgebildet sein.
Für eine vollwertige Einsatzfähigkeit im Bergrettungsdienst, bzw. bei Einsätzen im alpinen Gelände als Flugrettungsarzt sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- gültiges Notarztdekret, entsprechende Kenntnisse müssen je nach ärztegesetzlichen Vorschriften aktualisiert werden. Zusätzlich alpinmedizinische Ausbildung, die bei Bergrettung, ÖGAHM und alpinmedizinischen Kongressen vermittelt wird.
- körperliche Fitness, welche mehrstündige Aufstiege auch bei schlechten Bedingungen (Wetter, Dunkelheit) ermöglicht.
- selbstständige Geländegängigkeit bis zum 2. Schwierigkeitsgrad, schibergsteigerische Fähigkeiten.
- aktive Teilnahme an den Sommer- bzw. Wintergrundkursen der jeweiligen Bergrettungslandesorganisationen, um Einsatztaktik und Bergetechnik zu erlernen. Das Diplom für Alpinmedizin wird dafür nicht anerkannt.
- Damit auch die Einbindung in die Bergrettungsorganisation, welche im Einsatzfall die Kommunikation für den Notarzt wesentlich erleichtert.
Diese Voraussetzungen entsprechen auch den Richtlinien der ICAR MEDCOM (International Commission for Mountain Emergency Medicine)
Ärzte, welche die physischen Bedingungen nicht, die notärztlichen Qualifikationen jedoch erfüllen, können als medizinische Ausbildner wertvolle Dienste als Ortsstellenärzte leisten, stehen aber für Einsätze nur bedingt zur Verfügung (Verantwortung des Einsatzleiters).
Notfallsanitäter
Notfallsanitäter sind erfahrene Rettungssanitäter mit umfangreicher Zusatzausbildung. Ihre Aufgabe ist neben den allgemeinen Aufgaben eines Sanitäters (Betreuung des Patienten während des Transportes, Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen) vor allem die Unterstützung des Notarztes.
Ausbildung
Die Ausbildung baut auf der der Rettungssanitäter auf. Sie umfasst weitere 480 Stunden und gliedert sich in drei Teile: die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 160 Stunden, ein Krankenhauspraktikum im Ausmaß von 40 Stunden, sowie ein 280-stündiges Rettungsdienstpraktikum.
Der Lehrstoff der Rettungssanitäter-Ausbildung wird vertieft, zusätzlich sind ihnen erweiterte Maßnahmen, wie etwa die Gabe bestimmter Medikamente erlaubt.
Notfallkompetenzen
Notfallsanitäter können durch zusätzliche Ausbildungen so genannte Notfallkompetenzen erwerben. Dadurch dürfen sie unter bestimmten Umständen Maßnahmen setzten, die normalerweise Ärzten vorbehalten sind.
Notfallkompetenzen dürfen angewendet werden, wenn das Leben oder die Gesundheit des Patienten unmittelbar gefährdet ist, das gleiche Ziel nicht durch weniger eingreifende Maßnahmen erreicht werden kann, und ein Arzt dies anordnet oder ein Arzt verständigt, aber noch nicht eingetroffen ist.
Man unterscheidet die allgemeinen Notfallkompetenzen…
- Arzneimittellehre: Verabreichung von Medikamenten laut „Arzneimittelliste 2“
- Venenzugang und Infusion: Punktion peripherer Venen und Verabreichung kristalloider Infusionslösungen
…und die besondere Notfallkompetenz
- endotracheale Intubation: Einführen eines Beatmungsschlauches in die Luftröhre
Rettungssanitäter
Rettungssanitäter kommen in Österreich im qualifizierten Krankentransport und im Rettungsdienst zum Einsatz.
Ihre Aufgabe ist die Betreuung des Patienten während des Transportes, die Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist seit 2002 gesetzlich geregelt und staatlich anerkannt.
Sie umfasst 260 Stunden und gliedert sich in zwei Teile, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von 100 Stunden sowie ein 160-stündiges Rettungsdienstpraktikum.
Die Ausbildung endet mit einer mündlichen und praktischen Prüfung vor einer Prüfungskommission.